AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr für den Erwerb von Waren im Fernabsatz über den B2B-Webshop: https://shop.elsen-hemer.de der Elsen+Hemer Betriebs-GmbH

Teil A: B2B-Webshop-AGB

  1. 1.          Vertragsgegenstand; Geltungsbereich

1.1.       Die Elsen+Hemer Betriebs-GmbH ist Betreiber des Elsen+Hemer-B2B-Webshops (abrufbar unter https://shop.elsen-hemer.de) und bietet ausschließlich Unternehmen, Unternehmern, Verbänden, Vereinen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren nachgelagerten Behörden und Organisationseinheiten (nachfolgend Kunden genannt) über diesen Webshop u.a. den Erwerb von Sattlereibedarfsprodukten sowie von Leder, Kunstleder und Stoffen an.

1.2.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Webshops (Shop-AGB) gelten für alle Kunden mit dem ersten Zugriff auf die in dem Webshop bereitgehaltenen Inhalte, Internetdienste und Waren. Diese Shop-AGB werden durch die nachstehenden Informationen im Elektronischen Geschäftsverkehr und den Datenschutzhinweis jeweils in seiner aktuellen Fassung in dem Webshop ergänzt.

1.3.       Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Nutzungs-, Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

1.4.       Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.

1.5.       Die Kunden sind berechtigt, die in dem Webshop angebotenen Waren nach den folgenden Bestimmungen zu erwerben.

 

  1. 2.          Nutzungsvoraussetzungen; Zustandekommen von Verträgen über den Erwerb von Waren

2.1.       Das Waren- und Leistungsangebot des Betreibers richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Unternehmer, Verbände, Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren nachgelagerten Behörden und Organisationseinheiten (Kunden). Unternehmen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Anmeldung oder Inanspruchnahme der angebotenen Waren und Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.2.       Der Kunde kann Waren im Elsen+Hemer-B2B-Webshop nach erfolgter Registrierung erwerben, soweit er die Geltung dieser AGB durch Mausklick anerkennt. Der Kunde hat bei der Bestellung Angaben über seinen Status als Unternehmer oder Verbraucher zu machen; sämtliche Angaben haben der Wahrheit zu entsprechen.

2.3.       Die Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung einer Ware oder Leistung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne.

2.4.       Der Kunde hat die Möglichkeit per Mausklick Waren auszuwählen und in seinen Warenkorb zu legen. Solange sich die Waren oder Leistungen in seinem Warenkorb befinden, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit den Bestellvorgang abzubrechen. Erst mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.

2.5.       Der Betreiber speichert und verwendet die ihm übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages.

2.6.       Der Betreiber bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich (Bestellbestätigung). Die Bestätigung erfolgt an die vom Kunden im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kundenangebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Betreiber eingegangen ist. Die Bestellbestätigung enthält zudem noch einmal diese AGB inkl. Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ein Kaufvertrag kommt erst mit verbindlicher Auftragsbestätigung, spätestens mit der Zusendung der Ware an den Kunden zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.7.       Die Angaben des Betreibers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine fixen Werte im Sinne garantierter Eigenschaften, sondern vielmehr nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Liefer- oder Leistungsgegenstands, es sei denn sie wurden in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen des Betreibers ausdrücklich als exakte Werte zugesichert oder eine genaue Übereinstimmung ist Voraussetzung, um den Liefer- oder Leistungsgegenstand zum vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden zu können. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die auf Basis rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen oder Stoffen durch gleichwertige Teile oder Stoffe sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Für einen Verwendungserfolg haften wir nicht.

 

  1. 3.          Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.       Maßgeblich ist der im Webshop ausgewiesene und sonach in der Auftragsbestätigung vertraglich vereinbarte Preis. In der Auftragsbestätigung sind alle, den Gesamtpreis bildenden Einzelfaktoren aufgeführt. Kosten, die für Werkzeugherstellung oder die Beschaffung von Fertigungsmaterialien im Rahmen von Sonderanfertigungen entstehen, sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – einschließlich Steuern und Abgaben vom Kunden zu tragen.

3.2.       Der Preis gilt netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.3.       Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3.4.       Der Gesamtpreis ist ohne Abzüge mit Vertragsschluss sofort fällig und – je nach Status des Kunden oder nach Vereinbarung per Paypal, per Kreditkarte oder Überweisung im Voraus oder auf Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

3.5.       Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

3.6.       Der Betreiber ist – abhängig vom Kundenstatus – nach billigem Ermessen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

3.7.       Werden von dem Betreiber Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

 

  1. 4.          Gegenstand und Form der Warenlieferung; Liefer- und Leistungszeit

4.1.       Sofern nicht im Vertrag abweichend vereinbart, erfolgen Lieferungen „ex works“ (Incoterms 2020) bezogen auf das Lager, ab dem der Betreiber liefert oder von einem in der Auftragsbestätigung benannten Ort. Die Ver- und die Entladung der Lieferung sind – soweit nicht anders vereinbart – nicht Vertragsgegenstand. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Betreibers, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch dieses erfolgt. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn auf Veranlassung des Betreibers von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft).

4.2.       Von dem Betreiber in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin in der Auftragsbetätigung zugesagt oder anderweitig in Textform vereinbart wurde. Sofern der Betreiber vertraglich die Versendung übernommen hat, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

4.3.       Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie sind insbesondere dann zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.

4.4.       Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege, Cyberangriffe auf das IT-System), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Betreibers und deren Unterlieferanten eintreten, insbesondere diese trotz des Bestehens eines Einkaufsvertrages bzw. Vorliegens einer Bestellung des Betreibers nicht vertragskonform und rechtzeitig beliefern können. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Betreiber dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von dem Betreiber die Erklärung verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Betreiber nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim ihm eintreten.

4.5.       Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen des Betreibers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt. Soweit sich der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich erklärt, gilt sein Schweigen als Verzicht auf die Erfüllung der Lieferverpflichtung.

4.6.       Der Betreiber haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Der Betreiber ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.

4.7.       Im Falle des Lieferverzugs ist die Haftung des Betreibers auf 5 Prozent des Nettowerts der verspätet gelieferten Ware beschränkt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

4.8.       Dem Kunden ist bekannt, dass der Export bestimmter Güter Genehmigungspflichten begründen kann (z. B. wegen des Verwendungszwecks oder des endgültigen Bestimmungsortes) und die einschlägigen nationalen wie internationalen Ausfuhrbestimmungen zu beachten sind.

4.9.       Lieferungen an den Kunden stehen unter dem Vorbehalt nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, eines Embargos oder sonstiger gesetzlicher Verbote.

 

  1. 5.          Erfüllungsort und Versandmodalitäten

5.1.       Erfüllungsort für alle Vertragspflichten ist der Unternehmenssitz des Betreibers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.2.       Sofern mit dem Kunden ausdrücklich in Textform vereinbart, versendet der Betreiber an den von ihm angegebenen Bestimmungsort. Dies geschieht – auch hinsichtlich der Verpackung – auf Kosten des Kunden Die Versandart und die Verpackung untersteht unserem pflichtgemäßen Ermessen.

5.3.       Paletten, Behälter und andere Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum des Betreibers und sind vom Kunden unverzüglich spesenfrei an unsere Lieferstelle zurückzusenden. Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5.4.       Die Sendung wird vom Betreiber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

  1. 6.          Gefahrenübergang

6.1.       Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Gegenstände geht spätestens mit der Übergabe (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.

6.2.       Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche, maximal jedoch 5 % bei für den Fall der endgültigen Nichtabnahme. Uns bleibt vorbehalten, höhere Lagerkosten nachzuweisen und geltend zu machen, dem Kunden bleibt vorbehalten, geringere Lagerkosten nachzuweisen und geltend zu machen.

 

  1. 7.          Gewährleistung und Sachmängel

7.1.       Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Betreibers oder von dessen Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Die Frist nach Satz 1 gilt ebenfalls nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist bestimmt.

7.2.       Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn dem Betreiber nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Betreiber nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Der Kunde wird bei Gegenständen, die in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden sollen, vor dem Einbau oder der Anbringung eine erneute Untersuchung auf erkennbare Mängel vornehmen, es sei denn diese Untersuchung ist dem Kunden nicht zumutbar. Unterbleibt die Mängelanzeige gilt der Gegenstand insoweit als genehmigt.

7.3.       Auf unser Verlangen sind die gerügten Gegenstände zunächst auf Kosten des Kunden unverzüglich an den Betreiber zurückzusenden. Bei berechtigter Rüge erstatten wir dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.4.       Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Betreiber nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom einzelnen Liefervertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht das vorstehend erwähnte Rücktrittsrecht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Sonderposten grundsätzlich gegenüber regulärer Ware eine mindere Qualität aufweisen können, ohne dass dies einen Sachmangel darstellt; insoweit sind die Angaben, Beschreibungen und Datenblätter sowie Verwendungshinweise und -Ausschlüsse des Warenangebotes maßgeblich.

7.5.       Hat der Kunde den mangelhaften Gegenstand gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck selbst oder durch einen beauftragten Dritten in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann der Kunde Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen des mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen des nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Gegenstandes („Aus- und Einbaukosten“) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen  verlangen:

-       Erforderlich sind nur solche Aufwendungen, die unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage des mangelhaften Gegenstandes und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Gegenstände betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und uns vom Kunden durch Vorlage aussagekräftiger schriftlicher Belege nachgewiesen werden. 

-       Über die erforderlichen Aus- und Einbaukosten hinausgehende Forderungen des Kunden, insbesondere Kosten für mangelbedingte Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine Aus- und Einbaukosten und daher nicht im Rahmen der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB erstattungsfähig.

-       Kein Aufwendungsersatz kann für solche Ein- und Ausbaukosten verlangt werden, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde bereits während des Einbaus die Mangelhaftigkeit des Gegenstandes oder ernsthafte Anzeichen eines Mangels an dem Gegenstand erkannt hat und trotzdem mit dem weiteren Einbau des Gegenstandes nicht abgewartet hat. Unser Aufwendungsersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Aufwendungen für den Aus- und Wiedereinbau des Gegenstandes in dem Stadium, in dem der Kunde den Mangel entdeckt hat.

-       Ein Vorschussrecht des Kunden für Aus- und Einbaukosten besteht nicht.

-       Soweit die vom Kunden für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis des Gegenstandes im mangelfreien Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig, behalten wir uns das Recht vor, den Aufwendungsersatz zu verweigern. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt jedenfalls regelmäßig dann vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus- und Einbaukosten einen Wert in Höhe von 150% des (Netto-) Kaufpreises des Gegenstandes in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwertes des Gegenstandes übersteigen.

7.6.       Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Betreiber gestützt auf § 445a BGB sind ausgeschlossen, sofern der Gegenstand im weiteren Vertriebsweg nicht an einen Verbraucher verkauft worden ist. Die Vorschrift des § 478 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

7.7.       Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), kann der Kunde, unter den in Ziffer 9. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit der Gegenstände verlangen.

7.8.       Die Gewährleistung entfällt, wenn und insoweit der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.9.       Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Keine Gewährleistung gilt ferner für Abnutzungen, Beschädigungen oder Zerstörungen des Liefergegenstands, soweit Ursache hierfür ist:

  • normaler Verschleiß,
  • unsachgemäße Benutzung durch den Kunden oder Dritte,
  • nicht oder falsch durchgeführte Wartung durch den Kunden oder Dritte
  • mangelhafte Anweisung durch den Kunden oder
  • Teile, Materialien oder Hilfsmitteln, die vom Kunden gestellt wurden.

7.10.     Der Betreiber übernimmt zudem keine Gewähr für die Richtigkeit und Verwertbarkeit der vom Kunden vorgelegten Zeichnungen, Maße, Muster, Vorlagen oder Materialien. Die Elsen und Hemer Betriebs GmbH ist nicht zur Prüfung verpflichtet.

 

  1. 8.          Rechtsmängel

8.1.       Der Betreiber steht nach Maßgabe dieser Ziffer dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

8.2.       In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Betreiber nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dies dem Betreiber innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 9.

8.3.       Bei Rechtsverletzungen durch von dem Betreiber gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Betreiber nach dessen pflichtgemäßem Ermessen und dessen Wahl die Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen den Betreiber bestehen in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

 

  1. 9.          Haftung auf Schadensersatz

9.1.       Die Haftung des Betreibers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt.

9.2.       Der Betreiber haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

9.3.       Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen des Kunden, die allein auf einer freiwillig übernommen Garantie oder Haftungsübernahme des Kunden gegenüber seinen Kunden beruht.

9.4.       Soweit der Betreiber gemäß Ziffer 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Betreiber bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die der Betreiber bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

9.5.       Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

9.6.       Soweit der Betreiber technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten des Betreibers gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

9.7.       Die Einschränkungen dieser Ziffer 8. gelten nicht für die Haftung des Betreibers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. 10.        Garantie und Beschaffungsrisiko

10.1.     Die Übernahme von Garantien oder des Beschaffungsrisikos durch den Betreiber muss ausdrücklich erfolgen und als solche bezeichnet sein.

10.2.     Der Kunde und der Betreiber sind sich einig, dass Angaben in unseren Katalogen, Druckschriften, Werbeschriften und sonstigen allgemeinen Informationen zu keinem Zeitpunkt eine Garantie oder Übernahme des Beschaffungsrisikos darstellen.

 

  1. 11.        Eigentum; Eigentumsvorbehalt; Vorbehalt von Rechten und Geheimhaltung an den gelieferten Waren

11.1.     Der Betreiber behält sich alle Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte an Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen aus ihrem Haus stammenden bzw. von ihm gefertigten Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurück zu geben.

11.2.     Der Betreiber bleibt auch nach Fertigstellung und im Falle vollständiger oder anteiliger Vergütung des Kunden für Werkzeug oder sonstige Herstellungsmaterialen deren alleiniger Eigentümer.

11.3.     Der Betreiber behält sich das Eigentum an allen hergestellten und gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Betreiber ist berechtigt, die Kaufsache / Werkleistung zurück zu nehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

11.4.     Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Der Kunde ist verpflichtet, diese Leistungen auf eigene Kosten gegen Diebstahl- Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wenn es sich um hochwertige Güter handelt, müssen Wartungs- und lnspektionsarbeiten durchgeführt werden, der Kunde hat diese auf eigene Kosten und rechtzeitig auszuführen. Vor dem endgültigen Eigentumsübergang auf den Kunden hat dieser den Betreiber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, damit der Betreiber seine Rechte nach § 771 ZPO wahrnehmen kann. Ist der Dritte nicht in der Lage, die Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den Ausfall.

11.5.     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt an den Betreiber in Höhe des vereinbarten Brutto- Endbetrages ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Betreibers, die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

11.6.     Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und des Betreibers. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Betreiber nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Betreiber das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt entsprechend auch für Fälle der Vermischung. Ist eine Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde des Betreibers anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Betreiber verwahrt. Zur Sicherung der Forderung des Betreibers gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an den Betreiber ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder einem Schiff gegen einen Dritten erwachsen; der Betreiber nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

11.7.     Der Betreiber verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

 

  1. 12.        Datenschutz

12.1.     Der Betreiber hat umfassende technische wie auch organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die vertrauliche und ausschließlich zweckbestimmte Behandlung von Daten sicherzustellen. Der Missbrauch durch rechtswidrige Handlungen Dritter kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

12.2.     Der Betreiber verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken oder zu Zwecken der Anbahnung oder der Abwicklung von über den Webshop angebahnten oder abgeschlossenen Verträgen zu nutzen oder weiterzuleiten und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Kunde nicht ausdrücklich seine Einwilligung gegeben hat. Diese Regelung über den Umgang mit Daten wird durch den Datenschutzhinweis konkretisiert und ergänzt.

12.3.     Der Betreiber verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, die mit der Administration und/oder dem Betrieb des Shops betraut sind, auf die strenge Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu verpflichten.

 

  1. 13.        Urheber- und Schutzrechte an dem Webshop

13.1.     Sämtliche Grafiken, Texte und Programme auf dem Webshop unterliegen dem Urheberrecht / Copyright und dürfen nicht, auch nicht teil- oder auszugsweise, veröffentlicht, anderen zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt oder veröffentlicht werden.

13.2.     Der Kunde verpflichtet sich, die auf dem Webshop enthaltenen Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen.

 

  1. 14.        Nichtanwendbarkeit von Alternativen Streitbeilegung: OS-Plattform und Streitbeilegungsverfahren nach §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

14.1.     Da sich unsere Angebote ausschließlich an Unternehmer und Selbständige richten, kommt die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus hier geschlossenen Online-Kaufverträgen erwachsen, vorliegend nicht in Betracht.

14.2.     Wir sind des Weiteren nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  1. 15.        Schlussbestimmungen

15.1.     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.2.     Der ausschließliche Gerichtsstand ist Frankfurt am Main in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist. Der Betreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

15.3.     Der deutsche Vertragstext dieser AGB und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.

15.4.     Die ergänzenden Bestandteile dieser Shop-AGB können sämtlich im Webshop abgerufen werden.

15.5.     Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die Parteien bemühen sich, für eine unwirksame Bestimmung gemeinsam eine wirksame Bestimmung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

 

Teil B: Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i BGB i.V.m. Artikel 246 c EGBGB

Soweit Sie beim Besuch unseres oder mittels anderer Fernkommunikationsmittel bei uns Leistungen bestellen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

(1)        Anbieteridentität:

Elsen+Hemer Betriebs-GmbH

Breslauerstrasse 7

D-35325 Mücke

Telefon 06400/9 13 20

Fax 06400/91 32 29

info@elsen-hemer.de

www.elsen-hemer.de

 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Cornelius Elsen und Michael Elsen

Registriergericht: HRB 5362 Amtsgericht Giessen

Sitz der Gesellschaft: Mücke-Merlau

Ust.Id-Nr.: DE 813197762

 

(2)        Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren, Services und Inhalte (Leistungen) sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Leistungs- und/oder Produktbeschreibungen im Elsen+Hemer-B2B-Webshop.

(3)        Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(4)        Die Präsentation unserer Waren im Elsen+Hemer-B2B-Webshops stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie haben die Möglichkeit, sich per Mausklick zu registrieren und/oder Waren auszuwählen und in Ihren Bestellkorb zu legen. Solange sich die Waren in Ihrem Bestellkorb befinden, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre getroffene Auswahl zu erweitern, zu verändern oder zu löschen. Erst durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" auf der letzten Seite des Bestellvorgangs geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Bestellkorb enthaltenen Leistungen nach § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege mittels Bestellbestätigung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die Auftragsbestätigung enthält zudem die AGB und diese Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr.

(5)        Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer etwaigen Registrierung und Bestellung können Sie mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Registrierung und Bestellung jederzeit korrigieren.

(6)        Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Endpreise zzgl. gesetzlich gültigen Steuern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie ggf. zuzüglich der angegebenen Verpackungs- und Versand- bzw. Frachtkosten. Den Gesamtpreis der von Ihnen bestellten Leistungen inklusive aller Bestandteile können Sie vor Abschluss des Bestellvorgangs in eindeutiger Weise dem Elsen+Hemer-B2B-Webshop entnehmen.

(7)        Die Vergütung wird sofort mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Sie können per Paypal, per Kreditkarte. Per Vorab-Überweisung oder auf Rechnung bezahlen. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsweisen vom Kundenstatus abhängig anzubieten.

(8)        Etwaige Beschwerden können Sie jederzeit an uns per Brief, Fax oder E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten richten. Wir werden uns sonach in angemessener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

(9)        Die Haftung richtet sich nach den entsprechenden Regelungen unserer AGB; im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(10)      Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert. Nach Verlassen der Log-In-Ebene bleiben die Daten für Sie im Internet abrufbar. Insoweit verweisen wir ergänzend auf die Regelungen unseres Datenschutzhinweises.

(11)      Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Sie können diese Informationen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Datenschutzhinweis sowie sämtliche anderen Informationen dieser Internetseite jedoch wie folgt ausdrucken oder in wiedergabefähiger Form speichern: Sie drucken die jeweilige Seite mit Ihrem Browser aus, indem Sie im Hauptmenü Ihres Browsers die Funktion "Drucken" wählen. Sie können die jeweilige Seite speichern, indem Sie im Hauptmenü Ihres Browsers die Funktion "Speichern unter" wählen. Darüber hinaus werden sämtliche Vertragsbestimmungen von uns gespeichert.

(12)      Bitte beachten Sie ergänzend die Hinweise und Informationen zum Datenschutz.

(13)      Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

 

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Stand: 03/2021

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